Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen P.S. Nashorn Hülle GmbH und ihren Geschäftskunden. Sie gelten für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von kundenspezifischen Verpackungen, Schutzgehäusen und Spezialbehältern.
1. Geltung und Vertragsabschluss
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Lieferungen von P.S. Nashorn Hülle GmbH, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald P.S. Nashorn Hülle GmbH einen Auftrag schriftlich bestätigt oder mit dessen Ausführung beginnt. Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen gültig.
- Technische Angaben, Zeichnungen, Muster und Prototypen werden Bestandteil des Vertrags, soweit sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.
2. Anforderungen und Freigaben
Der Kunde stellt alle für die Ausführung nötigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere Masse, Toleranzen, Einsatzbedingungen, Stückzahlen, Materialvorgaben und gesetzliche Anforderungen.
Vor der Serienfertigung prüft und genehmigt der Kunde Zeichnungen, Muster oder Prototypen. Die Freigabe bestätigt, dass die darin enthaltenen Angaben für die Fertigung verbindlich sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer und, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk in Eschenbach SG. Kosten für Sondermaterialien, Werkzeuge, Formen, Verpackung und Transport werden separat ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann P.S. Nashorn Hülle GmbH nach schriftlicher Mahnung die weitere Ausführung zurückhalten und Verzugszinsen im gesetzlichen Umfang verlangen.
4. Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit der vollständigen Klärung der technischen Anforderungen und, falls vereinbart, mit dem Eingang einer Anzahlung. Angegebene Termine sind verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Verzögerungen durch fehlende Kundendaten, nachträgliche Änderungen, verspätete Freigaben oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von P.S. Nashorn Hülle GmbH verlängern die Lieferfrist angemessen.
5. Eigentum und Verantwortung für Unterlagen
Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Werkzeuge und Muster bleiben Eigentum von P.S. Nashorn Hülle GmbH, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Zeichnungen, Marken, Daten und technische Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen. Er hält P.S. Nashorn Hülle GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
6. Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde prüft die Lieferung so bald wie möglich, spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen. Erkennbare Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich und nachvollziehbar zu melden.
Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln entscheidet P.S. Nashorn Hülle GmbH über Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine angemessene Preisreduktion.
7. Änderungen und Stornierungen
Änderungen nach der Freigabe werden nur umgesetzt, wenn sie technisch möglich sind und schriftlich bestätigt wurden. Bereits entstandene Entwicklungs-, Material- und Fertigungskosten werden dem Kunden verrechnet.
Eine Stornierung laufender Aufträge bedarf der Zustimmung von P.S. Nashorn Hülle GmbH. Die bis zum Stornierungszeitpunkt erbrachten Leistungen und bestellten Materialien sind zu bezahlen.
8. Haftung
P.S. Nashorn Hülle GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Kunde bleibt für die Eignung der Verpackung im konkreten Transport-, Lager- oder Produktionsprozess verantwortlich. Eine technische Prüfung durch P.S. Nashorn Hülle GmbH ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Konformitäts- oder Sicherheitsprüfung des Kunden.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen geheim. Diese Pflicht gilt auch nach Ende der Geschäftsbeziehung weiter.
Personendaten werden nur bearbeitet, soweit dies für die Auftragsabwicklung, die Kommunikation oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse ist Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von P.S. Nashorn Hülle GmbH in Eschenbach SG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Fragen zu diesen Bedingungen?
Für eine verbindliche Auskunft zu einem konkreten Auftrag wenden Sie sich bitte direkt an P.S. Nashorn Hülle GmbH. Wir klären technische und kaufmännische Punkte vor der Fertigung.